Berufungsprozess abgesagt
Am 23.08.2010 hat das Landgericht Konstanz, und dort der vorsitzende Richter Dr. Helbig, beschlossen meine Schuldfähigkeit in diesem Verfahren zu prüfen. Offenbar sah der Richter keinen Anlass die von mir vorgebrachten Beweise, die in der ersten Verhandlung vom Richter Bonath so erfolgreich ignoriert worden waren, noch einmal vor einem Gericht zuzulassen. Könnte es Angst gewesen sein, vor den Dingen die meine Beweismittel vielleicht an den Tag gebracht hätten, die diese Entscheidung hervorgerufen hatte? Oder gab es Absprachen? Meine Einsicht in die Akten ergab dass keine der von mir während dieses Prozesses beschuldigten Personen (mit Ausnahme von Walter Schwengler) jemals befragt wurden. Weder von der Polizei noch von sonstigen Stellen. Weder Ernst Thomas Biber, noch Dieter Brütsch, noch Dietmar Isele wurden jemals von einem Polizisten zu den Vorwürfen befragt. Man hatte also einfach angenommen dass das was ich behaupte nicht stimmt, weil es nicht stimmen kann oder nicht stimmen darf. Eine kriminalistische Untersuchung des Falles fand nicht statt. Alle Beschuldigten konnten ohne jegliche Überprüfung der Sachlage davonkommen. Stattdessen wurde ich gezwungen mich einer psychiatrischen Untersuchung zu unterziehen, was dazu dienen sollte meine Glaubwürdigkeit zu zerstören.
Die Schuldfähigkeit sollte von einem Psychiater im örtlichen psychiatrischen Krankenhaus Reichenau geprüft werden. In diesem Krankenhaus war ich dann 4 mal, und legte dem zuständigen Arzt Dr. Karl Pröpster, der das Gutachten erstellen sollte, eine riesige Menge an Beweismitteln vor. Doch auch diesmal diente das Vertrauen in Institutionen und ärztliche Titel nur dazu ein Repressionssystem aufrecht zu erhalten, und die Schuldigen an diesen feigen Verbrechen zu schützen.
Dr. Karl Pröpster handelte denn auch so wie ihm vermutlich geheißen, und bescheinigte mir in diesem Gutachten eine schwere seelische Krankheit. Obwohl ich ihm fast 90 Beweise und diverses Informationsmaterial vorgelegt hatte, entschied er sich eine falsche Diagnose zu stellen. Damit machte er sich der Strafvereitelung strafbar, außerdem verstieß er gegen § 278 STGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse). In meinem Strafverfahren gegen ihn wird sich zeigen ob die Justiz diesmal bereit ist gegen einen wirklichen Verbrecher vorzugehen.
Aufgrund dieser falschen Diagnose beschloss Richter Helbig dann das Strafverfahren gegen mich einzustellen, wodurch die Berufungsverhandlung abgesagt wurde. Das System aus Justiz und Medizin hatte erneut erfolgreich zusammen gearbeitet, um die Fälle von staatlichem Terrorismus zu verschleiern, und die Täter zu schützen. Da in unserer Gesellschaft praktisch jeder, der behauptet verfolgt zu werden, zu einem psychiatrischen Gutachten gezwungen werden kann, ist es ein leichtes Menschen grundlos als seelisch Krank einzustufen. Die Psychiatrie ist wie ein Kaugummi, und psychiatrische Diagnosen lassen sich kilometerweit ziehen. Egal wie viele Beweismittel von den Betroffenen vorgelegt werden, am Ende steht immer der subjektive Eindruck des Psychiaters. Der Eindruck eines einzigen Menschen entscheidet über das Schicksal jener, die versuchen die Wahrheit zu beweisen. In meinem Fall hat die falsche Diagnose des Dr. Pröpster gereicht um die wahren Verbrecher laufen zu lassen, und die vielleicht schwerste Form von Staatsterrorismus zu verschleiern.
Schreiben von POK Seliger an Staatsanwaltschaft Konstanz vom 06.04.2010
Schreiben von POK Seliger an vorsitzenden Richter Helbig vom 22.07.10
Schreiben des vorsitzenden Richter Helbig an POK Seliger vom 28.07.2010
Die Schuldfähigkeit sollte von einem Psychiater im örtlichen psychiatrischen Krankenhaus Reichenau geprüft werden. In diesem Krankenhaus war ich dann 4 mal, und legte dem zuständigen Arzt Dr. Karl Pröpster, der das Gutachten erstellen sollte, eine riesige Menge an Beweismitteln vor. Doch auch diesmal diente das Vertrauen in Institutionen und ärztliche Titel nur dazu ein Repressionssystem aufrecht zu erhalten, und die Schuldigen an diesen feigen Verbrechen zu schützen.
Dr. Karl Pröpster handelte denn auch so wie ihm vermutlich geheißen, und bescheinigte mir in diesem Gutachten eine schwere seelische Krankheit. Obwohl ich ihm fast 90 Beweise und diverses Informationsmaterial vorgelegt hatte, entschied er sich eine falsche Diagnose zu stellen. Damit machte er sich der Strafvereitelung strafbar, außerdem verstieß er gegen § 278 STGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse). In meinem Strafverfahren gegen ihn wird sich zeigen ob die Justiz diesmal bereit ist gegen einen wirklichen Verbrecher vorzugehen.
Aufgrund dieser falschen Diagnose beschloss Richter Helbig dann das Strafverfahren gegen mich einzustellen, wodurch die Berufungsverhandlung abgesagt wurde. Das System aus Justiz und Medizin hatte erneut erfolgreich zusammen gearbeitet, um die Fälle von staatlichem Terrorismus zu verschleiern, und die Täter zu schützen. Da in unserer Gesellschaft praktisch jeder, der behauptet verfolgt zu werden, zu einem psychiatrischen Gutachten gezwungen werden kann, ist es ein leichtes Menschen grundlos als seelisch Krank einzustufen. Die Psychiatrie ist wie ein Kaugummi, und psychiatrische Diagnosen lassen sich kilometerweit ziehen. Egal wie viele Beweismittel von den Betroffenen vorgelegt werden, am Ende steht immer der subjektive Eindruck des Psychiaters. Der Eindruck eines einzigen Menschen entscheidet über das Schicksal jener, die versuchen die Wahrheit zu beweisen. In meinem Fall hat die falsche Diagnose des Dr. Pröpster gereicht um die wahren Verbrecher laufen zu lassen, und die vielleicht schwerste Form von Staatsterrorismus zu verschleiern.
Schreiben von POK Seliger an Staatsanwaltschaft Konstanz vom 06.04.2010
Schreiben von POK Seliger an vorsitzenden Richter Helbig vom 22.07.10
Schreiben des vorsitzenden Richter Helbig an POK Seliger vom 28.07.2010
prozess - 3. Jan, 21:39
