Montag, 3. Januar 2011

Berufungsprozess abgesagt

Am 23.08.2010 hat das Landgericht Konstanz, und dort der vorsitzende Richter Dr. Helbig, beschlossen meine Schuldfähigkeit in diesem Verfahren zu prüfen. Offenbar sah der Richter keinen Anlass die von mir vorgebrachten Beweise, die in der ersten Verhandlung vom Richter Bonath so erfolgreich ignoriert worden waren, noch einmal vor einem Gericht zuzulassen. Könnte es Angst gewesen sein, vor den Dingen die meine Beweismittel vielleicht an den Tag gebracht hätten, die diese Entscheidung hervorgerufen hatte? Oder gab es Absprachen? Meine Einsicht in die Akten ergab dass keine der von mir während dieses Prozesses beschuldigten Personen (mit Ausnahme von Walter Schwengler) jemals befragt wurden. Weder von der Polizei noch von sonstigen Stellen. Weder Ernst Thomas Biber, noch Dieter Brütsch, noch Dietmar Isele wurden jemals von einem Polizisten zu den Vorwürfen befragt. Man hatte also einfach angenommen dass das was ich behaupte nicht stimmt, weil es nicht stimmen kann oder nicht stimmen darf. Eine kriminalistische Untersuchung des Falles fand nicht statt. Alle Beschuldigten konnten ohne jegliche Überprüfung der Sachlage davonkommen. Stattdessen wurde ich gezwungen mich einer psychiatrischen Untersuchung zu unterziehen, was dazu dienen sollte meine Glaubwürdigkeit zu zerstören.

Die Schuldfähigkeit sollte von einem Psychiater im örtlichen psychiatrischen Krankenhaus Reichenau geprüft werden. In diesem Krankenhaus war ich dann 4 mal, und legte dem zuständigen Arzt Dr. Karl Pröpster, der das Gutachten erstellen sollte, eine riesige Menge an Beweismitteln vor. Doch auch diesmal diente das Vertrauen in Institutionen und ärztliche Titel nur dazu ein Repressionssystem aufrecht zu erhalten, und die Schuldigen an diesen feigen Verbrechen zu schützen.

Dr. Karl Pröpster handelte denn auch so wie ihm vermutlich geheißen, und bescheinigte mir in diesem Gutachten eine schwere seelische Krankheit. Obwohl ich ihm fast 90 Beweise und diverses Informationsmaterial vorgelegt hatte, entschied er sich eine falsche Diagnose zu stellen. Damit machte er sich der Strafvereitelung strafbar, außerdem verstieß er gegen § 278 STGB (Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse). In meinem Strafverfahren gegen ihn wird sich zeigen ob die Justiz diesmal bereit ist gegen einen wirklichen Verbrecher vorzugehen.

Aufgrund dieser falschen Diagnose beschloss Richter Helbig dann das Strafverfahren gegen mich einzustellen, wodurch die Berufungsverhandlung abgesagt wurde. Das System aus Justiz und Medizin hatte erneut erfolgreich zusammen gearbeitet, um die Fälle von staatlichem Terrorismus zu verschleiern, und die Täter zu schützen. Da in unserer Gesellschaft praktisch jeder, der behauptet verfolgt zu werden, zu einem psychiatrischen Gutachten gezwungen werden kann, ist es ein leichtes Menschen grundlos als seelisch Krank einzustufen. Die Psychiatrie ist wie ein Kaugummi, und psychiatrische Diagnosen lassen sich kilometerweit ziehen. Egal wie viele Beweismittel von den Betroffenen vorgelegt werden, am Ende steht immer der subjektive Eindruck des Psychiaters. Der Eindruck eines einzigen Menschen entscheidet über das Schicksal jener, die versuchen die Wahrheit zu beweisen. In meinem Fall hat die falsche Diagnose des Dr. Pröpster gereicht um die wahren Verbrecher laufen zu lassen, und die vielleicht schwerste Form von Staatsterrorismus zu verschleiern.

Schreiben von POK Seliger an Staatsanwaltschaft Konstanz vom 06.04.2010

Schreiben von POK Seliger an vorsitzenden Richter Helbig vom 22.07.10

Schreiben des vorsitzenden Richter Helbig an POK Seliger vom 28.07.2010

Mittwoch, 19. Mai 2010

19. Mai - dritter Prozesstag

Dritter und letzter Prozesstag in Singen

Der dritte Prozesstag beginnt am 19. Mai um ca. 17:10 Uhr, als wir in den Saal 9 des Singener Amtsgerichts hereingelassen werden. Die Verhandlung davor hatte etwas überzogen, so dass wir warten mussten. Ich gehe hinein an meinen Platz und fange an meine vielen Sachen auszupacken, die ich dabei habe. Ich sage dem Richter dass ich etwa 10 Minuten brauchen werde, er geht dann kurz aus dem Saal während ich alles aufbaue. Schließlich beginnt die Verhandlung um ca. 17:20 Uhr.

Der Richter Bonath liest als erstes den Beschluss des Amtsgerichts vor, in dem es um meinen Befangenheitsantrag gegen den Richter geht. Der Befangenheitsantrag wird natürlich abgelehnt. Dann gibt der Richter der Staatsanwältin das Wort, wie er sagt das Schlusswort. Ich stutze. Die Staatsanwältin beginnt ihren Vortrag, und ich habe gleich eine Frage. Die darf ich aber erstmal nicht stellen, die Staatsanwältin macht mit ihrem Vortrag weiter, indem sie die Strafbestände nochmals auflistet, sie lässt den ersten Prozesstag Revue passieren, erwähnt dass ich wegen Beleidigung in Zusammenhang mit übler Nachrede und Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz bestraft werden soll, usw. und schließt damit ab dass sie als Strafe 55 Tagessätze zu je 20 Euro für die vorgeworfenen Taten beantragt.

Dann darf ich reden. Ich sage dass ich gar nicht mitgekriegt habe dass die Beweisaufnahme schon geschlossen ist. Ich habe eine Menge Beweisanträge und andere Beweise die ich noch in den Prozess einbringen möchte. Der Richter sagt das könne ich ja jetzt noch im letzten Wort machen. Das will ich aber nicht, ich möchte auch noch Zeugen laden. Der Richter sagt dass am Ende des letzten Prozesstages gefragt wurde ob es noch Beweisanträge gibt. Ich sage dass das nicht stimmt. Tatsächlich hatte der Richter am Schluss des zweiten Tages gefragt ob es “hierzu“ noch etwas gibt, nachdem ich den Befangenheitsantrag gestellt hatte. Da ich zu dem Antrag erstmal nichts mehr einzubringen hatte, hatte ich ich auch nichts mehr erwähnt. Dann murmelte der Richter etwas unverständliches vor sich hin, und verkündete den nächsten Verhandlungstermin. Weder ich noch jemand anderes aus dem Publikum hatte dieses Gemurmel als das Ende der Beweisaufnahme wahrgenommen. Doch der Protokollant muss es wohl gehört haben. Im Protokoll steht es, der Richter weist mich darauf hin. Es entsteht wieder eine Diskussion, der Richter behauptet dass sogar noch nach dem Befangenheitsantrag Beweise eingeführt worden wären, was nicht stimmt. Er sagt dass ich auch noch im Schlusswort Beweisanträge stellen kann, ich antworte dass ich auch noch Zeugen laden will. Wir diskutieren eine Weile, doch es hilft alles nichts, das Protokoll hat recht.

Schließlich kann ich nun endlich meine Erklaerung vorlesen, die ich schon am Anfang bringen wollte. Ich fange also an zu lesen. Ich lese die Erklärung vor, danach lese ich eine spezielle Erklärung zu Walter S. vor, in der ich die Details aufliste, wie und wo ich Walter S. getroffen hatte, welche Straßen er entlang ging, in welche Richtung er ging. Ich erwähne wann ich ihn zum ersten Mal getroffen hatte, was er wann gesagt hat, wie das Treffen am Bahnhof war, als ich ihn gezwungen hatte mit mir zur Polizei zu gehen, usw. Ich zeige in der Mitteilung auch auf wo er sich widersprochen hat und auch wo er gelogen hat.

Danach stelle ich Antrag auf Verlesung eines Messberichts, der beweist dass ich mit einer exotischen Strahlung besendet werde. Ich stelle Anträge auf Verlesung zahlreicher Bücher und Artikel, darunter das Buch von Daniele Ganser „NATO-Geheimarmeen“, und zahlreiche Artikel die nachweisen dass eine ausgefeilte Überwachungs- und Foltertechnik vorhanden ist. Ich beantrage die Verlesung des Buches „Strahlenfolter- Terror mit elektromagnetischen Waffen“ von Klara Felicitas Hope, außerdem die Verlesung des Buches „Versklavte Gehirne“, von Heiner Gehring. Ich beantrage die Ladung von Reinhard Munzert als Zeuge, außerdem beantrage ich die Ladung von Swetlana Schunin als Zeugin, die Vorsitzende im Verein gegen den Missbrauch psychophysischer Waffen ist. Ich beantrage die Ladung meiner Mutter, die zahlreiche seltsame Vorfälle in der Wohnung bezeugen kann, beantrage die Ladung meiner Schwester, die selbst fotografiert wurde. Außerdem beantrage ich die Ladung von Jochen Roth, dem Polizisten bei dem ich 2008 eine Anzeige erstattet hatte, weil eine Jacke aus der Wohnung gestohlen wurde. Des weiteren beantrage ich die Ladung des Abteilungsleiters des Verfassungsschutz in Singen, so wie die Ladung von Dieter Brütsch, einem der abgebildeten Männer auf dem Flugblatt, der mir oft nachgestellt hat. Zusätzlich beantrage ich auch die Ladung von Carl Clark aus England, einem ehemaligen Geheimdienstmitarbeiter, der sich in einem Interview ausführlich zu den Methoden der Geheimdienste und zu staatlicher Folter mit elektromagnetischen Waffen geäußert hat. Ich beantrage auch die Ladung von Mathias Engelbrecht als Zeuge, einem Pfarrer aus Flomborn, der viele der Betroffenen persönlich kennt, und ebenfalls Opfer von Stalking wurde. Ich lese ungefähr drei Stunden lang Beweisanträge vor.


Um ca. 20:30 frage ich wegen einer Pausen an, mein Mund schäumt. Der Richter fragt wie viele Beweisanträge ich denn noch habe. Ich blättere den Stapel durch und sage dass wir ungefähr bei der Hälfte sind. Der Richter meint ich soll ihm den Rest schriftlich geben, er würde sie dann durchlesen, was ich aber ablehne. Ich will die restlichen Anträge alle vorlesen. Der Richter fasst dann den Beschluss dass laut §257a alle restlichen Beweisanträge nur noch schriftlich zu stellen sind. Ich sage dass ich noch eine ganze Menge an Beweismittel in den Prozess einführen möchte, darunter auch Filme und Fotos. Der Richter sagt dass keine Filme mehr gezeigt werden könnten, außerdem gäbe es keinen Filmprojektor. Er sagt ich soll jetzt noch schauen welche Beweise relevant seien. Ich sage dass alle relevant sind. Ich zeige meine beiden prallen Ordner voller Beweismittel die ich noch einbringen will.

Der Richter berät sich mit der Staatsanwältin und der Protokollantin ob nicht vertagt werden soll, doch am nächsten Tag gibt es wohl andere Termine. Deswegen räumt er mir eine halbe Stunde bis um 21 Uhr ein um meine restlichen Beweisanträge zu schreiben, was angesichts der Menge unmöglich zu machen ist. Ich sage dass ich das wahrscheinlich nicht schaffe aber erstmal etwas bis um 21 Uhr schreiben kann.

In der Pause funktioniert erstmal mein Drucker nicht, den ich mitgebracht habe, deswegen schreibe ich einige kurze Anträge von Hand. Natürlich schaffe ich nur einige wenige Anträge, die Pause ist schnell zu Ende, und bald sind alle Beteiligten wieder im Gerichtssaal. Ich gebe dem Richter die letzten handgeschriebenen Anträge.

In einem Antrag berufe ich mich auch auf §34 StGB, dem Rechtfertigenden Notstand

darin heißt es:

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Ich sage dem Richter dass es wohl nicht so schnell gehen wird wie er gedacht hat, dass ich die restlichen Beweisanträge nicht bis zur Frist schreiben kann. Er sagt ich hätte ja bis 21 Uhr Zeit gehabt, das müsste reichen. Es entsteht wieder eine Diskussion, in der ich versuche dem Richter klar zu machen dass ich noch Beweise in den Prozess einbringen muss. Ich sage dass ich einen schriftlichen Bescheid möchte dass ich jetzt keine Beweisanträge mehr stellen kann, außerdem verlange ich dass ins Protokoll aufgenommen wird dass mir verboten wird noch Beweisanträge einzubringen. Der Richter sagt dass es üblich ist dass Fristen gestellt werden. Ich sage immer wieder dass ich mehr Zeit brauche, wir könnten ja vertagen. Doch der Richter will nicht vertagen.

Deswegen stelle ich noch einmal einen Befangenheitsantrag gegen den Richter Bonath, den er anschließend auch noch gleich selbst bearbeitet, und natürlich ablehnt. Schließlich ist es ca. 21:20 Uhr, er fragt ob ich jetzt noch einen Antrag habe, worauf ich sage dass ich noch eine Menge Beweise habe und beantrage dass mir mehr Zeit gegeben wird. Der Richter will mir aber absolut keine Zeit mehr einräumen.

Schließlich fragt der Richter die Staatsanwältin ob sie zu den Beweisanträgen noch eine Stellungnahme hat, was sie verneint. Anschließend lehnt der Richter alle meine Beweisanträge ab. Im Anschluss verkündet er das Urteil. Alle stehen auf, bis auf mich. Ich ignoriere seine Aufforderung aufzustehen, und so nehme ich das Urteil sitzend entgegen. 60 Tagessätze zu je 20 Euro plus die Kosten des Verfahrens.

Urteil:
http://waves.lima-city.de/pdf/urteil1_harald_brems.pdf


Fazit:

Woran könnte es gelegen haben dass der Richter Taso Marek Bonath so borniert war? War es das exotische Thema, das er nicht glauben konnte? War es meine Art, die ihn zornig machte? Wurde er etwa für den Prozess gebrieft? Ich kann nur spekulieren. Mit meinen Beweisanträgen habe ich mich wirklich bemüht alle relevanten Fakten in den Prozess einzubringen, an denen der Richter hätte erkennen können dass in unserer Gesellschaft ein unfassbares Verbrechen gegen unschuldige BürgerInnen verübt wird. Er hätte erkennen können dass skrupellose Verbrecher-Banden mit Hilfe von High Tech an der Folter von Menschen beteiligt sind, die sie entweder in direktem Auftrag oder mit Hilfe der Geheimdienste ausüben. Sehr wahrscheinlich stehen einige der Stalker, von denen ich und viele andere heimgesucht werden, selbst auf staatlichen Gehaltslisten.

Der Richter Bonath hat es vorgezogen Walter S. zu glauben, einem Mann der sein halbes Leben mit Strafdelikten wie Diebstahl, Betrug, und anderen Sachen verbracht hat, der mehrere Jahre im Gefängnis gesessen hat, und der 24 mal von deutschen Gerichten für diese Taten verurteilt worden war. Einem Mann der fast sein ganzes Leben mit Betrügereien zugebracht hat. Die Bücher und Schriften waren es ihm nicht wert gelesen zu werden, nicht einmal das Messgutachten, welches eindeutig eine Besendung nachweist, hat ihn interessiert. Auch hielt er es nicht für nötig die anderen Personen, die auch auf dem Flugblatt abgebildet waren, zu befragen. Dieses Verhalten macht nachdenklich. Sollte ein Gericht nicht alle Fakten prüfen, bevor es ein Urteil fällt?

Wie dem auch sei, der Prozess ist zu Ende. So wie es aussieht werde ich demnächst für eine Weile auf Staatskosten frühstücken. Aber vorher sehen wir uns noch in der Berufung.

Mittwoch, 5. Mai 2010

5. Mai - zweiter Prozesstag

Die Verhandlung beginnt um 17:30 Uhr. Der Richter Bonath kommt in den Gerichtssaal, alle stehen auf, danach setzen wir uns wieder. Der Richter sieht in meine Strafliste ein, die ohne Einträge ist. Danach will er den Strafantrag verlesen, der aber erst mal nicht auffindbar ist. Auch die Staatsanwältin findet den Strafantrag nicht, beide kruschteln in ihren Akten herum, doch der Antrag taucht nicht auf. Der Richter sagt dass man das noch später machen kann und will mit den Lichtbildern weitermachen.

Er nimmt die Bilder und Kopien der Flugblätter in Augenschein, die in der Bahnhofsunterführung aufgenommen wurden. Sie zeigen mehrere Personen, und einen Text, der die darauf abgebildeten Männer beschuldigt zu einem Netzwerk zu gehören, welches Aktivisten durch Stalking, Computerhacking, Telefonterror und den Einsatz elektromagnetischer Waffen terrorisiert. Der Text weist auch darauf hin dass es sich vermutlich um einen deutschen Geheimdienst handelt. Der Richter liest den Text vor.

Danach sage ich dass ich einen Antrag stellen möchte. Der Richter fragt was für ein Antrag das sei, und ich sage ihm dass es sich um einen Befangenheitsantrag gegen ihn handelt. Darauf lese ich den Antrag vor.

Danach gebe ich dem Richter den Antrag, worauf er eine 5-Minütige Unterbrechung beschließt, und den Saal verlässt. Wir warten eine Weile, schließlich kommt der Richter wieder herein, und verkündet dass die Verhandlung für diesen Tag unterbrochen wird, und auf Mittwoch, den 19. Mai vertagt wird. Der Antrag muss erst überprüft werden, was normalerweise von einem anderen Richter gemacht werden muss. Nach nur 20 Minuten ist der zweite Verhandlungstag vorbei.

Der nächste Termin ist am Mittwoch, 19. Mai um 17 Uhr.

Mittwoch, 14. April 2010

14. April - erster Prozesstag

Um 9 Uhr beginnt der Prozess im Saal 9 im Amtsgericht in Singen. Es sind einige Leute erschienen, meine Rundmail hat sich offenbar doch gelohnt. Ich setzte mich zuerst an den Tisch rechts des Richterpultes, doch anscheinen ist die Sitzordnung in Singen anders als in dem Gericht in dem ich vorher schon mal war. Die Staatsanwältin setzt sich an den Tisch gegenüber. Der Protokollant fragt uns ob wir nicht die Plätze tauschen wollen. Wir stimmen beide zu und tauschen die Plätze.

Der Richter kommt herein, alle stehen auf, und setzen sich wieder. Der Richter fragt mich nach meinen Personalien, als die geklärt sind liest die Staatsanwältin die Anklage vor. Der Richter fragt ob ich mich dazu äußern möchte. Ich sage dass ich eine Erklärung vorbereitet habe, die ich gerne lesen möchte. Ich lese ungefähr 2 Minuten aus der Erklärung vor, da unterbricht mich der Richter, und sagt ich solle nur Sachen vortragen die auch zu dem Fall gehören.



Erster Abschnitt d. Erklärung:

Mein Name ist Harald Brems, (….................)

Sie, liebe Zuschauer und Gericht, werden heute etwas hören, wovon Sie bisher keine Ahnung hatten dass es existiert. Sie werden heute etwas hören über eine Sache, die so ekelhaft ist, dass man es kaum mit Worten ausdrücken kann. Sie werden heute etwas hören über eine Praxis von Unterdrückung und Folter, die in der Öffentlichkeit bisher völlig unbekannt ist. Obwohl wir in einem angeblich aufgeklärten und toleranten Land leben, obwohl unsere Technik sehr weit fortgeschritten ist, unser Bildungsstand angeblich sehr hoch, und unsere Demokratie angeblich funktioniert, konnten und können bestimmte Gruppen in dieser Gesellschaft agieren wie sie wollen. Ihnen stehen unbegrenzte Geldmengen zur Verfügung, sie verfügen über schier unendliche Personal-ressourcen, und ihr technischer Stand ist den meisten Menschen völlig unbekannt. Ich rede von Geheimdiensten, und deren willigen Helfern.



Ich sage dass alles in dieser Erklärung dazu gehört, und dazu beiträgt die Umstände zu erklären. Dann kann ich wieder einen Absatz lesen, bevor mich der Richter wieder unterbricht.


Zweiter Abschnitt d. Erklärung:

Wenn Sie das nächste Mal mit ihren Freunden zusammen sitzen und über die Vorzüge dieses Landes sprechen, wenn Sie das nächste Mal stolz sind auf die Fortschritte unserer Gesellschaft, auf die Gesetze die es uns ermöglichen in einer freien Gesellschaft zusammen zu leben, werden Sie vielleicht an diese Gerichtsverhandlung zurückdenken. Sie werden sich vielleicht fragen ob die Dinge wirklich so liegen wie Sie es immer wahrgenommen haben, oder ob es vielleicht noch eine andere Ebene gibt, die tiefer liegt, weiter im Dunkeln. Sie werden sich vielleicht fragen ob Sie mit ihrer Version der freiheitlichen Demokratie, an die Sie immer geglaubt haben, wirklich richtig gelegen sind, oder ob sie einer Täuschung erlegen sein konnten. Einer sehr gewaltigen Täuschung.


Es entsteht eine Diskussion, in der der Richter möchte dass ich nur Sachen verlese die direkt mit diesem Fall zu tun haben. Ich erkläre dass alles in dieser Erklärung mit diesem Fall zu tun hat. Ich sage dass es absolut wichtig ist das diese Erklärung verlesen wird, damit das Gericht und die Zuschauer die Zusammenhänge verstehen. Der Richter will das verlesen der Mitteilung nicht zulassen, deswegen sage ich wenn er es nicht zulässt werde ich einen Befangenheitsantrag stellen. Er sagt dass mir das zusteht, und ich beantrage 10 min. Pause um den Antrag zu formulieren.

Nach 10 min. kommen der Richter und der Protokollant herein. Ich will den Antrag gerade verlesen, da schlägt mir der Richter vor dass ich die Mitteilung verlesen könnte, wenn wir vorher die Zeugenvernehmung durchführen könnten. Da andernfalls der Prozess gleich vorbei wäre und einige Zuschauer anwesend sind gehe ich auf den Handel ein. Ich möchte nicht dass die Leute umsonst gekommen sind.

Der erste Zeuge kommt herein. Der Polizist Seliger. Seliger erzählt seine Sicht des Vorfalls, erzählt er hätte den Fall bearbeitet, ich sei mehrmals aufgefallen weil ich mich von verschiedenen Personen verfolgt fühlen würde, es sei zu mehreren Vorfällen gekommen, bei denen die Polizei gerufen wurde, und bei denen Personen beschuldigt worden wären mir nachzustellen. Der Zeuge Walter S. Sei auf mehreren Bildern, die auf Flugblättern in der Stadt hingen, abgebildet gewesen. Als der Richter keine Fragen mehr hat frage ich den Polizisten ob er viele Fälle mit politischem Hintergrund bearbeitet. Er verneint. Ich sage da er ja bei der Verhaftung der RAF-Terroristen in Singen (Verena Becker und Günter Sonnenberg) beteiligt war könnte das doch sein. Seliger verneint die Frage.

Ich frage nach dem Namen des Abteilungsleiters des Verfassungsschutzes in Singen. Seliger sagt das könne er mir nicht sagen. Der Richter will wissen warum das relevant sein soll. Ich sage dass der Verdacht besteht dass der Verfassungsschutz hinter der Verfolgung steckt, und dass es wichtig ist den Abteilungsleiter des Verfassungsschutzes zu laden, und ihn zu den Vorfällen zu befragen. Ihn auch zu fragen ob er die Personen auf den Bildern kennt. Seliger will den Namen des Verfassungsschützers nicht nennen. Ich wende mich an den Richter und bitte ihn den Zeugen dazu zu veranlassen die Frage zu beantworten. Ich frage nach mir bekannten Namen von Beamten des polizeilichen Staatsschutzes. Ich frage ob er die Namen Wegele, Kunze und Johne kennt. Seliger gibt ausweichende antworten, schaut hilfe-suchend zum Richter. Der hat verstanden und fragt warum ich die wissen will und was ich damit anfangen will. Ich sage dass der dringende Verdacht besteht dass auch Polizisten in die Verfolgungen und Beschattungen gegen mich beteiligt waren, da diese Verfolgung genau dann begann als ich die Demonstration angemeldet hatte.

Ich frage weiter nach den Namen. Seliger sagt dass er dazu eine Aussagegenehmigung von seinen Vorgesetzten bräuchte. Darauf entsteht eine Diskussion mit dem Richter über die Zulässigkeit dieser Fragen. Ich erkläre immer wieder dass der Verdacht besteht dass zumindest ein Teil der Verfolgung von der Polizei ausging, und dass die Fragen absolut relevant sind. Ich beantrage ein Ordnungsgeld von 50 Euro gegen den Zeugen Seliger zu verhängen, weil er offensichtlich Informationen verschweigt. Der Richter sagt dass ich das nicht beantragen könne, das könne nur er. Die Diskussion zwischen mir, Seliger und dem Richter dauert an, ich sage dass die Namen wichtig sind weil ich die Staatsschützer als Zeugen laden will. Schließlich sagt Seliger dass er Herr Johne kennt, und dass der bei der Polizeistelle in Konstanz arbeiten würde.

Ich frage Seliger wie die andere Person heißt, die ebenfalls mit zwei Bildern auf dem Flugblatt abgebildet ist. Seliger will den Namen nicht sagen, schaut hilfesuchend zum Richter. Der Richter sagt dass das nicht relevant sei. Ich sage dass es hier offensichtlich um das Flugblatt geht, und dass es da nur legitim ist auch die Namen der anderen Personen zu ermitteln, die darauf abgebildet sind. Nach einem weiteren Disput fragt der Richter schließlich selbst nach, und Seliger antwortet der Mann heiße Dieter B.

Danach zeige ich Seliger einige Fotos von Personen. Er gibt an keine dieser Personen zu kennen. Ich habe keine weiteren Fragen. Der Zeuge Seliger geht.

Da schaltet sich auch die Staatsanwältin ein, die mich fragt wie denn genau die Verfolgung aussehen würde, und woran genau ich denn gemerkt hätte dass Leute hinter mir her waren. Ich sage ihr dass, wenn man eine Demonstration anmeldet, die von der Stadtverwaltung bekämpft wird, und man gleichzeitig offen beschattet wird, es naheliegend ist als Verursacher die Polizei und den Verfassungsschutz im Verdacht zu haben. Ich sage ihr dass ab dieser Zeit immer wieder Autos an mir vorbeigefahren sind, wobei die Fahrer winkend und hupend an mir vorbei fuhren. Ich sage dass seit Jahren immer wieder Spuren in meiner Wohnung zu finden sind, die darauf hindeuten dass Fremde in der Wohnung waren. Die Staatsanwältin fragt ob Einbruchspuren vorliegen würden. Ich erkläre ihr dass man eine Haustüre auch auf bekommt, ohne die Türe mit einem Stemmeisen auf zu stemmen. Dazu zeige ich ihr und dem Richter ein Foto von einem Gerät mit dem sich das Innenleben eines Schlosses elektronisch vermessen lässt, und mit den so gewonnenen Daten man einfach einen Nachschlüssel herstellen kann. Ich erkläre was Offene Beschattung ist, erkläre dass das Öffnen von Haustüren zur grundlegenden Geheimdienstarbeit gehört. Ich erkläre dem Richter dass man normalerweise, will man Überwachungstechnik in einer Wohnung installieren, diese zuerst betreten muss, sich also Zugang verschaffen muss ohne Spuren zu hinterlassen.

Danach kommt der Zeuge Walter S. Er wird zu den Vorfällen befragt, und tischt gleich am Anfang auf ich hätte ihn bei der ersten Begegnung als Stasi tituliert. Ich sei auf ihn zugekommen und hätte ihn beleidigt. An dem Tag als wir bei der Bahnpolizei waren, als die Anzeige aufgenommen wurde, hätte ich ihn mehrmals angerempelt, wahrscheinlich um eine Schlägerei zu provozieren. Ich frage ihn wo er wohnt, wo er zu dem Zeitpunkt unseres Treffens gearbeitet hat, warum er gerade diese Strecke gewählt hat, wohin er unterwegs war. Er antwortet mir sehr provokant („das geht dich doch nichts an“), antwortet nur dann wenn der Richter ihn fragt. Ich muss den Richter immer wieder bitten den Mann daran zu erinnern, weil ich den Eindruck habe dass der Mann nicht die Wahrheit sagt. Ich bitte den Richter den Mann zu vereidigen, der Richter sagt dass er das erst hinterher könne. Ich frage immer wieder warum er gerade diese Strecke gewählt hat, wo er hergekommen sei und wo er hin gewollt habe an dem Tag. Er ist nicht bereit mir die Fragen zu beantworten, sagt immer wieder dass mich das nichts angehen würde. Der Richter Bonath ist sehr bemüht ihn bei dieser Aussagehaltung zu unterstützen, antwortet sogar mehrmals für ihn. Erst als ich damit drohe einen Befangenheitsantrag zu stellen, weil der Richter ihm offensichtlich hilft und sogar für ihn antwortet, beantwortet er auf drängen des Richters einige meiner Fragen. Bei jeder neuen Frage muss ich den Richter bitten den Zeugen Walter S. Daran zu erinnern dass er meine Fragen beantworten muss. Die Vernehmung gestaltet sich als äußerst schwierig, da ich einerseits Walter S. Befragen muss, andernseits aber auch den Richter dazu bringen muss Walter S. Dazu zu bringen meine Fragen zu beantworten. Der Richter springt ihm immer wieder zur Seite und behauptet meine Fragen seien nicht relevant für den Prozess. Ich sage es ist absolut relevant ob Walter S. sich zufällig auf dem Arbeitsweg befunden habe, oder ob er diese Strecke absichtlich gewählt habe, um mir nachzustellen, und immer wieder wie zufällig meinen Arbeitsweg zu wählen. Ich hatte meine Route zur Arbeit mehrmals geändert, doch das tat auch der Zeuge Walter S.

Ich sage dass es absolut relevant ist zu wissen wo der Zeuge wohnt und wo er hin wollte an diesem Tag. Ich sage dass es auch wichtig ist nach Kleinigkeiten zu fragen, da gerade wenn Menschen lügen die Lüge oft aufgedeckt wird, wenn nach Details gefragt wird. Walter S. gibt schließlich an auf dem Weg nach Hause gewesen zu sein, dass unsere erste Begegnung Anfang 2009 gewesen sei, und zwar sei ich da auf ihn zugekommen und habe ihn gefragt ob er mich verfolgen würde. Ich frage immer wieder wo er hin wollte an diesem (angeblich) ersten Morgen, er sagt immer wieder dass mich das nichts angeht. Ich frage ihn warum er sich in Breitseite an den Straßenrand gestellt hatte als ich mit dem Motorrad vorbei-fuhr, ich frage ihn warum er nicht freiwillig mit zur Polizei wollte, obwohl ich ihn doch angeblich mehrmals fotografiert hatte, warum ich ihn zwingen musste mich anzuzeigen. Ich frage ob er noch wisse in welche Richtung er gegangen sei an dem Tag, ob er noch weiß ob es in Richtung Norden oder Süden war. Der Richter springt ihm wieder zur Seite, sagt dass das unrelevant sei, und ich muss dem Richter erklären dass es sehr wohl relevant ist in welche Richtung er unterwegs war. Der Richter fragt ihn jetzt selbst in welche Richtung er unterwegs war, in Richtung Norden oder Süden, doch der Zeuge gibt an dass er das nicht mehr weiß. Aha, er war unterwegs nach Hause, doch in welcher Himmelsrichtung dieses Zuhause ist weiß er nicht. Und damit man mit so einer Aussage durchkommt hat man einen Richter, der einem zur Seite springt wenns brenzlig wird.

Schließlich, auf nachfragen des Richters, gibt Walter S. an auf dem Weg nach Hause gewesen zu sein. Ich frage immer wieder wo er gewohnt hat, wo er gearbeitet hat. Schließlich, auf nachfragen des Richters, sagte er wo er im Jahr 2009 gearbeitet hat. Doch seltsam! Es ist ein Ort der so gar nicht auf seinem angeblichen Arbeitsweg gelegen sein konnte, da das ein Ort im Industriegebiet ist. Also eine ganz andere Ecke in Singen. Nach weiteren Fragen widerspricht Walter S. sich selbst, indem er plötzlich angibt auf dem Weg zur Arbeit gewesen zu sein. Ich weise den Richter darauf hin dass der Zeuge sich soeben widersprochen hat, der Richter hat es auch bemerkt, springt dem Zeugen aber immer wieder zur Seite. Der Zeuge gibt jetzt an er habe das vergessen dass er auf dem Weg zur Arbeit war. Er sagt wir wären uns erstmals Anfang 2009 begegnet, darauf zeige ich dem Richter ein Foto, das belegt dass ich dem Mann bereits im März 2008 begegnet bin. Ich zeige dem Richter mehrere Fotos, die belegen dass Walter S. sich immer wieder in meiner Nähe aufhielt. Der Zeuge gibt an mich erst 2009 erstmals wahrgenommen zu haben. Damit hat er sich zum zweiten Mal widersprochen, denn er hat ganz klar auf eine Situation hingewiesen, die bereits im Sommer 2008 passiert war, und an die er sich offensichtlich doch erinnern konnte.

Ich frage wo er 2008 gearbeitet hat, also zu dem Zeitpunkt als einige der Fotos entstanden sind. S. will wieder nicht antworten, wieder muss ich den Richter bitten ihm zu verklickern dass er antworten soll. Doch auch der Richter sieht die Relevanz der Frage nicht, ich muss immer wieder darauf hinweisen dass es sehr wohl wichtig ist warum der Zeuge gerade zu dieser Zeit am Ort war. Walter S. sagt jetzt dass er zu diesem Zeitpunkt arbeitslos war. Aha! der Zeuge war zu der Zeit also arbeitslos, und stand trotzdem immer wieder morgens auf, und kam auf meinem Arbeitsweg an mir vorbei. Etwas ungewöhnlich! Der Richter findet das aber nicht, sagt ich würde dem Zeugen unterstellen als Arbeitsloser ein Faulenzer zu sein. Der Zeuge könnte aufstehen wann er wolle.

Wenn ich den Walter S. an weitere Begegnungen erinnere kann er sich nicht erinnern. Ich frage ob er schon mal was von elektromagnetischen Waffen gehört hätte, Mikrowellenwaffen, Radiofrequenzwaffen, Pulsed Energy Projectile, usw. Er verneint die Frage, will aber nicht mal wissen was das ist. Auch der Richter weist immer wieder darauf hin dass die Fragen jetzt ja beantwortet wären. Von wegen! Mit Hilfe des Richters konnte der Zeuge die wichtigsten Antworten für sich behalten. Warum war er zur angegebenen Zeit an diesen Orten?

Der Richter fragt ob ich immer noch möchte dass der Zeuge vereidigt wird, was ich bejahe. Alle stehen auf, und Walter S. schwört dass er die Wahrheit gesagt hat.

Schließlich habe ich keine Fragen mehr, und der Zeuge kann gehen.
Der nächste Prozesstermin wird auf Mittwoch den 05. Mai verlegt.
Beginn ist um 17:30 Uhr.

Dienstag, 30. März 2010

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Diese Webseite behandelt den Prozess gegen Harald Brems, der am 14. April 2010 um 9 Uhr am Amtsgericht in Singen beginnt, und wegen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz geführt wird. Brems wird beschuldigt in der Singener Innenstadt ein Flugblatt ausgehängt zu haben, auf dem er Walter S. und mehrere andere darauf abgebildete Personen beschuldigt zu einem Netzwerk zu gehören, welches politische Aktivisten durch Stalking (Nachstellung), Hacking, Telefonterror und durch den Einsatz mit elektromagnetischen Waffen terrorisiert. Dies dürfte, zumindest in Deutschland, der erste Gerichtsprozess sein, in dem der Einsatz von elektromagnetischen Waffen zur Sprache kommt.

Weitere Informationen zum Komplex "Terror mit elektromagnetischen Waffen" finden sich auf der Webseite http://e-waffen.de

Auf diesen Seiten sollen alle Einzelheiten des Prozesses dargestellt werden, die nötig sind um dieses Thema angemessen zu dokumentieren.
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