19. Mai - dritter Prozesstag
Dritter und letzter Prozesstag in Singen
Der dritte Prozesstag beginnt am 19. Mai um ca. 17:10 Uhr, als wir in den Saal 9 des Singener Amtsgerichts hereingelassen werden. Die Verhandlung davor hatte etwas überzogen, so dass wir warten mussten. Ich gehe hinein an meinen Platz und fange an meine vielen Sachen auszupacken, die ich dabei habe. Ich sage dem Richter dass ich etwa 10 Minuten brauchen werde, er geht dann kurz aus dem Saal während ich alles aufbaue. Schließlich beginnt die Verhandlung um ca. 17:20 Uhr.
Der Richter Bonath liest als erstes den Beschluss des Amtsgerichts vor, in dem es um meinen Befangenheitsantrag gegen den Richter geht. Der Befangenheitsantrag wird natürlich abgelehnt. Dann gibt der Richter der Staatsanwältin das Wort, wie er sagt das Schlusswort. Ich stutze. Die Staatsanwältin beginnt ihren Vortrag, und ich habe gleich eine Frage. Die darf ich aber erstmal nicht stellen, die Staatsanwältin macht mit ihrem Vortrag weiter, indem sie die Strafbestände nochmals auflistet, sie lässt den ersten Prozesstag Revue passieren, erwähnt dass ich wegen Beleidigung in Zusammenhang mit übler Nachrede und Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz bestraft werden soll, usw. und schließt damit ab dass sie als Strafe 55 Tagessätze zu je 20 Euro für die vorgeworfenen Taten beantragt.
Dann darf ich reden. Ich sage dass ich gar nicht mitgekriegt habe dass die Beweisaufnahme schon geschlossen ist. Ich habe eine Menge Beweisanträge und andere Beweise die ich noch in den Prozess einbringen möchte. Der Richter sagt das könne ich ja jetzt noch im letzten Wort machen. Das will ich aber nicht, ich möchte auch noch Zeugen laden. Der Richter sagt dass am Ende des letzten Prozesstages gefragt wurde ob es noch Beweisanträge gibt. Ich sage dass das nicht stimmt. Tatsächlich hatte der Richter am Schluss des zweiten Tages gefragt ob es “hierzu“ noch etwas gibt, nachdem ich den Befangenheitsantrag gestellt hatte. Da ich zu dem Antrag erstmal nichts mehr einzubringen hatte, hatte ich ich auch nichts mehr erwähnt. Dann murmelte der Richter etwas unverständliches vor sich hin, und verkündete den nächsten Verhandlungstermin. Weder ich noch jemand anderes aus dem Publikum hatte dieses Gemurmel als das Ende der Beweisaufnahme wahrgenommen. Doch der Protokollant muss es wohl gehört haben. Im Protokoll steht es, der Richter weist mich darauf hin. Es entsteht wieder eine Diskussion, der Richter behauptet dass sogar noch nach dem Befangenheitsantrag Beweise eingeführt worden wären, was nicht stimmt. Er sagt dass ich auch noch im Schlusswort Beweisanträge stellen kann, ich antworte dass ich auch noch Zeugen laden will. Wir diskutieren eine Weile, doch es hilft alles nichts, das Protokoll hat recht.
Schließlich kann ich nun endlich meine Erklaerung vorlesen, die ich schon am Anfang bringen wollte. Ich fange also an zu lesen. Ich lese die Erklärung vor, danach lese ich eine spezielle Erklärung zu Walter S. vor, in der ich die Details aufliste, wie und wo ich Walter S. getroffen hatte, welche Straßen er entlang ging, in welche Richtung er ging. Ich erwähne wann ich ihn zum ersten Mal getroffen hatte, was er wann gesagt hat, wie das Treffen am Bahnhof war, als ich ihn gezwungen hatte mit mir zur Polizei zu gehen, usw. Ich zeige in der Mitteilung auch auf wo er sich widersprochen hat und auch wo er gelogen hat.
Danach stelle ich Antrag auf Verlesung eines Messberichts, der beweist dass ich mit einer exotischen Strahlung besendet werde. Ich stelle Anträge auf Verlesung zahlreicher Bücher und Artikel, darunter das Buch von Daniele Ganser „NATO-Geheimarmeen“, und zahlreiche Artikel die nachweisen dass eine ausgefeilte Überwachungs- und Foltertechnik vorhanden ist. Ich beantrage die Verlesung des Buches „Strahlenfolter- Terror mit elektromagnetischen Waffen“ von Klara Felicitas Hope, außerdem die Verlesung des Buches „Versklavte Gehirne“, von Heiner Gehring. Ich beantrage die Ladung von Reinhard Munzert als Zeuge, außerdem beantrage ich die Ladung von Swetlana Schunin als Zeugin, die Vorsitzende im Verein gegen den Missbrauch psychophysischer Waffen ist. Ich beantrage die Ladung meiner Mutter, die zahlreiche seltsame Vorfälle in der Wohnung bezeugen kann, beantrage die Ladung meiner Schwester, die selbst fotografiert wurde. Außerdem beantrage ich die Ladung von Jochen Roth, dem Polizisten bei dem ich 2008 eine Anzeige erstattet hatte, weil eine Jacke aus der Wohnung gestohlen wurde. Des weiteren beantrage ich die Ladung des Abteilungsleiters des Verfassungsschutz in Singen, so wie die Ladung von Dieter Brütsch, einem der abgebildeten Männer auf dem Flugblatt, der mir oft nachgestellt hat. Zusätzlich beantrage ich auch die Ladung von Carl Clark aus England, einem ehemaligen Geheimdienstmitarbeiter, der sich in einem Interview ausführlich zu den Methoden der Geheimdienste und zu staatlicher Folter mit elektromagnetischen Waffen geäußert hat. Ich beantrage auch die Ladung von Mathias Engelbrecht als Zeuge, einem Pfarrer aus Flomborn, der viele der Betroffenen persönlich kennt, und ebenfalls Opfer von Stalking wurde. Ich lese ungefähr drei Stunden lang Beweisanträge vor.
Um ca. 20:30 frage ich wegen einer Pausen an, mein Mund schäumt. Der Richter fragt wie viele Beweisanträge ich denn noch habe. Ich blättere den Stapel durch und sage dass wir ungefähr bei der Hälfte sind. Der Richter meint ich soll ihm den Rest schriftlich geben, er würde sie dann durchlesen, was ich aber ablehne. Ich will die restlichen Anträge alle vorlesen. Der Richter fasst dann den Beschluss dass laut §257a alle restlichen Beweisanträge nur noch schriftlich zu stellen sind. Ich sage dass ich noch eine ganze Menge an Beweismittel in den Prozess einführen möchte, darunter auch Filme und Fotos. Der Richter sagt dass keine Filme mehr gezeigt werden könnten, außerdem gäbe es keinen Filmprojektor. Er sagt ich soll jetzt noch schauen welche Beweise relevant seien. Ich sage dass alle relevant sind. Ich zeige meine beiden prallen Ordner voller Beweismittel die ich noch einbringen will.
Der Richter berät sich mit der Staatsanwältin und der Protokollantin ob nicht vertagt werden soll, doch am nächsten Tag gibt es wohl andere Termine. Deswegen räumt er mir eine halbe Stunde bis um 21 Uhr ein um meine restlichen Beweisanträge zu schreiben, was angesichts der Menge unmöglich zu machen ist. Ich sage dass ich das wahrscheinlich nicht schaffe aber erstmal etwas bis um 21 Uhr schreiben kann.
In der Pause funktioniert erstmal mein Drucker nicht, den ich mitgebracht habe, deswegen schreibe ich einige kurze Anträge von Hand. Natürlich schaffe ich nur einige wenige Anträge, die Pause ist schnell zu Ende, und bald sind alle Beteiligten wieder im Gerichtssaal. Ich gebe dem Richter die letzten handgeschriebenen Anträge.
In einem Antrag berufe ich mich auch auf §34 StGB, dem Rechtfertigenden Notstand
darin heißt es:
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Ich sage dem Richter dass es wohl nicht so schnell gehen wird wie er gedacht hat, dass ich die restlichen Beweisanträge nicht bis zur Frist schreiben kann. Er sagt ich hätte ja bis 21 Uhr Zeit gehabt, das müsste reichen. Es entsteht wieder eine Diskussion, in der ich versuche dem Richter klar zu machen dass ich noch Beweise in den Prozess einbringen muss. Ich sage dass ich einen schriftlichen Bescheid möchte dass ich jetzt keine Beweisanträge mehr stellen kann, außerdem verlange ich dass ins Protokoll aufgenommen wird dass mir verboten wird noch Beweisanträge einzubringen. Der Richter sagt dass es üblich ist dass Fristen gestellt werden. Ich sage immer wieder dass ich mehr Zeit brauche, wir könnten ja vertagen. Doch der Richter will nicht vertagen.
Deswegen stelle ich noch einmal einen Befangenheitsantrag gegen den Richter Bonath, den er anschließend auch noch gleich selbst bearbeitet, und natürlich ablehnt. Schließlich ist es ca. 21:20 Uhr, er fragt ob ich jetzt noch einen Antrag habe, worauf ich sage dass ich noch eine Menge Beweise habe und beantrage dass mir mehr Zeit gegeben wird. Der Richter will mir aber absolut keine Zeit mehr einräumen.
Schließlich fragt der Richter die Staatsanwältin ob sie zu den Beweisanträgen noch eine Stellungnahme hat, was sie verneint. Anschließend lehnt der Richter alle meine Beweisanträge ab. Im Anschluss verkündet er das Urteil. Alle stehen auf, bis auf mich. Ich ignoriere seine Aufforderung aufzustehen, und so nehme ich das Urteil sitzend entgegen. 60 Tagessätze zu je 20 Euro plus die Kosten des Verfahrens.
Urteil:
http://waves.lima-city.de/pdf/urteil1_harald_brems.pdf
Fazit:
Woran könnte es gelegen haben dass der Richter Taso Marek Bonath so borniert war? War es das exotische Thema, das er nicht glauben konnte? War es meine Art, die ihn zornig machte? Wurde er etwa für den Prozess gebrieft? Ich kann nur spekulieren. Mit meinen Beweisanträgen habe ich mich wirklich bemüht alle relevanten Fakten in den Prozess einzubringen, an denen der Richter hätte erkennen können dass in unserer Gesellschaft ein unfassbares Verbrechen gegen unschuldige BürgerInnen verübt wird. Er hätte erkennen können dass skrupellose Verbrecher-Banden mit Hilfe von High Tech an der Folter von Menschen beteiligt sind, die sie entweder in direktem Auftrag oder mit Hilfe der Geheimdienste ausüben. Sehr wahrscheinlich stehen einige der Stalker, von denen ich und viele andere heimgesucht werden, selbst auf staatlichen Gehaltslisten.
Der Richter Bonath hat es vorgezogen Walter S. zu glauben, einem Mann der sein halbes Leben mit Strafdelikten wie Diebstahl, Betrug, und anderen Sachen verbracht hat, der mehrere Jahre im Gefängnis gesessen hat, und der 24 mal von deutschen Gerichten für diese Taten verurteilt worden war. Einem Mann der fast sein ganzes Leben mit Betrügereien zugebracht hat. Die Bücher und Schriften waren es ihm nicht wert gelesen zu werden, nicht einmal das Messgutachten, welches eindeutig eine Besendung nachweist, hat ihn interessiert. Auch hielt er es nicht für nötig die anderen Personen, die auch auf dem Flugblatt abgebildet waren, zu befragen. Dieses Verhalten macht nachdenklich. Sollte ein Gericht nicht alle Fakten prüfen, bevor es ein Urteil fällt?
Wie dem auch sei, der Prozess ist zu Ende. So wie es aussieht werde ich demnächst für eine Weile auf Staatskosten frühstücken. Aber vorher sehen wir uns noch in der Berufung.
Der dritte Prozesstag beginnt am 19. Mai um ca. 17:10 Uhr, als wir in den Saal 9 des Singener Amtsgerichts hereingelassen werden. Die Verhandlung davor hatte etwas überzogen, so dass wir warten mussten. Ich gehe hinein an meinen Platz und fange an meine vielen Sachen auszupacken, die ich dabei habe. Ich sage dem Richter dass ich etwa 10 Minuten brauchen werde, er geht dann kurz aus dem Saal während ich alles aufbaue. Schließlich beginnt die Verhandlung um ca. 17:20 Uhr.
Der Richter Bonath liest als erstes den Beschluss des Amtsgerichts vor, in dem es um meinen Befangenheitsantrag gegen den Richter geht. Der Befangenheitsantrag wird natürlich abgelehnt. Dann gibt der Richter der Staatsanwältin das Wort, wie er sagt das Schlusswort. Ich stutze. Die Staatsanwältin beginnt ihren Vortrag, und ich habe gleich eine Frage. Die darf ich aber erstmal nicht stellen, die Staatsanwältin macht mit ihrem Vortrag weiter, indem sie die Strafbestände nochmals auflistet, sie lässt den ersten Prozesstag Revue passieren, erwähnt dass ich wegen Beleidigung in Zusammenhang mit übler Nachrede und Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz bestraft werden soll, usw. und schließt damit ab dass sie als Strafe 55 Tagessätze zu je 20 Euro für die vorgeworfenen Taten beantragt.
Dann darf ich reden. Ich sage dass ich gar nicht mitgekriegt habe dass die Beweisaufnahme schon geschlossen ist. Ich habe eine Menge Beweisanträge und andere Beweise die ich noch in den Prozess einbringen möchte. Der Richter sagt das könne ich ja jetzt noch im letzten Wort machen. Das will ich aber nicht, ich möchte auch noch Zeugen laden. Der Richter sagt dass am Ende des letzten Prozesstages gefragt wurde ob es noch Beweisanträge gibt. Ich sage dass das nicht stimmt. Tatsächlich hatte der Richter am Schluss des zweiten Tages gefragt ob es “hierzu“ noch etwas gibt, nachdem ich den Befangenheitsantrag gestellt hatte. Da ich zu dem Antrag erstmal nichts mehr einzubringen hatte, hatte ich ich auch nichts mehr erwähnt. Dann murmelte der Richter etwas unverständliches vor sich hin, und verkündete den nächsten Verhandlungstermin. Weder ich noch jemand anderes aus dem Publikum hatte dieses Gemurmel als das Ende der Beweisaufnahme wahrgenommen. Doch der Protokollant muss es wohl gehört haben. Im Protokoll steht es, der Richter weist mich darauf hin. Es entsteht wieder eine Diskussion, der Richter behauptet dass sogar noch nach dem Befangenheitsantrag Beweise eingeführt worden wären, was nicht stimmt. Er sagt dass ich auch noch im Schlusswort Beweisanträge stellen kann, ich antworte dass ich auch noch Zeugen laden will. Wir diskutieren eine Weile, doch es hilft alles nichts, das Protokoll hat recht.
Schließlich kann ich nun endlich meine Erklaerung vorlesen, die ich schon am Anfang bringen wollte. Ich fange also an zu lesen. Ich lese die Erklärung vor, danach lese ich eine spezielle Erklärung zu Walter S. vor, in der ich die Details aufliste, wie und wo ich Walter S. getroffen hatte, welche Straßen er entlang ging, in welche Richtung er ging. Ich erwähne wann ich ihn zum ersten Mal getroffen hatte, was er wann gesagt hat, wie das Treffen am Bahnhof war, als ich ihn gezwungen hatte mit mir zur Polizei zu gehen, usw. Ich zeige in der Mitteilung auch auf wo er sich widersprochen hat und auch wo er gelogen hat.
Danach stelle ich Antrag auf Verlesung eines Messberichts, der beweist dass ich mit einer exotischen Strahlung besendet werde. Ich stelle Anträge auf Verlesung zahlreicher Bücher und Artikel, darunter das Buch von Daniele Ganser „NATO-Geheimarmeen“, und zahlreiche Artikel die nachweisen dass eine ausgefeilte Überwachungs- und Foltertechnik vorhanden ist. Ich beantrage die Verlesung des Buches „Strahlenfolter- Terror mit elektromagnetischen Waffen“ von Klara Felicitas Hope, außerdem die Verlesung des Buches „Versklavte Gehirne“, von Heiner Gehring. Ich beantrage die Ladung von Reinhard Munzert als Zeuge, außerdem beantrage ich die Ladung von Swetlana Schunin als Zeugin, die Vorsitzende im Verein gegen den Missbrauch psychophysischer Waffen ist. Ich beantrage die Ladung meiner Mutter, die zahlreiche seltsame Vorfälle in der Wohnung bezeugen kann, beantrage die Ladung meiner Schwester, die selbst fotografiert wurde. Außerdem beantrage ich die Ladung von Jochen Roth, dem Polizisten bei dem ich 2008 eine Anzeige erstattet hatte, weil eine Jacke aus der Wohnung gestohlen wurde. Des weiteren beantrage ich die Ladung des Abteilungsleiters des Verfassungsschutz in Singen, so wie die Ladung von Dieter Brütsch, einem der abgebildeten Männer auf dem Flugblatt, der mir oft nachgestellt hat. Zusätzlich beantrage ich auch die Ladung von Carl Clark aus England, einem ehemaligen Geheimdienstmitarbeiter, der sich in einem Interview ausführlich zu den Methoden der Geheimdienste und zu staatlicher Folter mit elektromagnetischen Waffen geäußert hat. Ich beantrage auch die Ladung von Mathias Engelbrecht als Zeuge, einem Pfarrer aus Flomborn, der viele der Betroffenen persönlich kennt, und ebenfalls Opfer von Stalking wurde. Ich lese ungefähr drei Stunden lang Beweisanträge vor.
Um ca. 20:30 frage ich wegen einer Pausen an, mein Mund schäumt. Der Richter fragt wie viele Beweisanträge ich denn noch habe. Ich blättere den Stapel durch und sage dass wir ungefähr bei der Hälfte sind. Der Richter meint ich soll ihm den Rest schriftlich geben, er würde sie dann durchlesen, was ich aber ablehne. Ich will die restlichen Anträge alle vorlesen. Der Richter fasst dann den Beschluss dass laut §257a alle restlichen Beweisanträge nur noch schriftlich zu stellen sind. Ich sage dass ich noch eine ganze Menge an Beweismittel in den Prozess einführen möchte, darunter auch Filme und Fotos. Der Richter sagt dass keine Filme mehr gezeigt werden könnten, außerdem gäbe es keinen Filmprojektor. Er sagt ich soll jetzt noch schauen welche Beweise relevant seien. Ich sage dass alle relevant sind. Ich zeige meine beiden prallen Ordner voller Beweismittel die ich noch einbringen will.
Der Richter berät sich mit der Staatsanwältin und der Protokollantin ob nicht vertagt werden soll, doch am nächsten Tag gibt es wohl andere Termine. Deswegen räumt er mir eine halbe Stunde bis um 21 Uhr ein um meine restlichen Beweisanträge zu schreiben, was angesichts der Menge unmöglich zu machen ist. Ich sage dass ich das wahrscheinlich nicht schaffe aber erstmal etwas bis um 21 Uhr schreiben kann.
In der Pause funktioniert erstmal mein Drucker nicht, den ich mitgebracht habe, deswegen schreibe ich einige kurze Anträge von Hand. Natürlich schaffe ich nur einige wenige Anträge, die Pause ist schnell zu Ende, und bald sind alle Beteiligten wieder im Gerichtssaal. Ich gebe dem Richter die letzten handgeschriebenen Anträge.
In einem Antrag berufe ich mich auch auf §34 StGB, dem Rechtfertigenden Notstand
darin heißt es:
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Ich sage dem Richter dass es wohl nicht so schnell gehen wird wie er gedacht hat, dass ich die restlichen Beweisanträge nicht bis zur Frist schreiben kann. Er sagt ich hätte ja bis 21 Uhr Zeit gehabt, das müsste reichen. Es entsteht wieder eine Diskussion, in der ich versuche dem Richter klar zu machen dass ich noch Beweise in den Prozess einbringen muss. Ich sage dass ich einen schriftlichen Bescheid möchte dass ich jetzt keine Beweisanträge mehr stellen kann, außerdem verlange ich dass ins Protokoll aufgenommen wird dass mir verboten wird noch Beweisanträge einzubringen. Der Richter sagt dass es üblich ist dass Fristen gestellt werden. Ich sage immer wieder dass ich mehr Zeit brauche, wir könnten ja vertagen. Doch der Richter will nicht vertagen.
Deswegen stelle ich noch einmal einen Befangenheitsantrag gegen den Richter Bonath, den er anschließend auch noch gleich selbst bearbeitet, und natürlich ablehnt. Schließlich ist es ca. 21:20 Uhr, er fragt ob ich jetzt noch einen Antrag habe, worauf ich sage dass ich noch eine Menge Beweise habe und beantrage dass mir mehr Zeit gegeben wird. Der Richter will mir aber absolut keine Zeit mehr einräumen.
Schließlich fragt der Richter die Staatsanwältin ob sie zu den Beweisanträgen noch eine Stellungnahme hat, was sie verneint. Anschließend lehnt der Richter alle meine Beweisanträge ab. Im Anschluss verkündet er das Urteil. Alle stehen auf, bis auf mich. Ich ignoriere seine Aufforderung aufzustehen, und so nehme ich das Urteil sitzend entgegen. 60 Tagessätze zu je 20 Euro plus die Kosten des Verfahrens.
Urteil:
http://waves.lima-city.de/pdf/urteil1_harald_brems.pdf
Fazit:
Woran könnte es gelegen haben dass der Richter Taso Marek Bonath so borniert war? War es das exotische Thema, das er nicht glauben konnte? War es meine Art, die ihn zornig machte? Wurde er etwa für den Prozess gebrieft? Ich kann nur spekulieren. Mit meinen Beweisanträgen habe ich mich wirklich bemüht alle relevanten Fakten in den Prozess einzubringen, an denen der Richter hätte erkennen können dass in unserer Gesellschaft ein unfassbares Verbrechen gegen unschuldige BürgerInnen verübt wird. Er hätte erkennen können dass skrupellose Verbrecher-Banden mit Hilfe von High Tech an der Folter von Menschen beteiligt sind, die sie entweder in direktem Auftrag oder mit Hilfe der Geheimdienste ausüben. Sehr wahrscheinlich stehen einige der Stalker, von denen ich und viele andere heimgesucht werden, selbst auf staatlichen Gehaltslisten.
Der Richter Bonath hat es vorgezogen Walter S. zu glauben, einem Mann der sein halbes Leben mit Strafdelikten wie Diebstahl, Betrug, und anderen Sachen verbracht hat, der mehrere Jahre im Gefängnis gesessen hat, und der 24 mal von deutschen Gerichten für diese Taten verurteilt worden war. Einem Mann der fast sein ganzes Leben mit Betrügereien zugebracht hat. Die Bücher und Schriften waren es ihm nicht wert gelesen zu werden, nicht einmal das Messgutachten, welches eindeutig eine Besendung nachweist, hat ihn interessiert. Auch hielt er es nicht für nötig die anderen Personen, die auch auf dem Flugblatt abgebildet waren, zu befragen. Dieses Verhalten macht nachdenklich. Sollte ein Gericht nicht alle Fakten prüfen, bevor es ein Urteil fällt?
Wie dem auch sei, der Prozess ist zu Ende. So wie es aussieht werde ich demnächst für eine Weile auf Staatskosten frühstücken. Aber vorher sehen wir uns noch in der Berufung.
prozess - 19. Mai, 03:33
