14. April - erster Prozesstag
Um 9 Uhr beginnt der Prozess im Saal 9 im Amtsgericht in Singen. Es sind einige Leute erschienen, meine Rundmail hat sich offenbar doch gelohnt. Ich setzte mich zuerst an den Tisch rechts des Richterpultes, doch anscheinen ist die Sitzordnung in Singen anders als in dem Gericht in dem ich vorher schon mal war. Die Staatsanwältin setzt sich an den Tisch gegenüber. Der Protokollant fragt uns ob wir nicht die Plätze tauschen wollen. Wir stimmen beide zu und tauschen die Plätze.
Der Richter kommt herein, alle stehen auf, und setzen sich wieder. Der Richter fragt mich nach meinen Personalien, als die geklärt sind liest die Staatsanwältin die Anklage vor. Der Richter fragt ob ich mich dazu äußern möchte. Ich sage dass ich eine Erklärung vorbereitet habe, die ich gerne lesen möchte. Ich lese ungefähr 2 Minuten aus der Erklärung vor, da unterbricht mich der Richter, und sagt ich solle nur Sachen vortragen die auch zu dem Fall gehören.
Erster Abschnitt d. Erklärung:
Mein Name ist Harald Brems, (….................)
Sie, liebe Zuschauer und Gericht, werden heute etwas hören, wovon Sie bisher keine Ahnung hatten dass es existiert. Sie werden heute etwas hören über eine Sache, die so ekelhaft ist, dass man es kaum mit Worten ausdrücken kann. Sie werden heute etwas hören über eine Praxis von Unterdrückung und Folter, die in der Öffentlichkeit bisher völlig unbekannt ist. Obwohl wir in einem angeblich aufgeklärten und toleranten Land leben, obwohl unsere Technik sehr weit fortgeschritten ist, unser Bildungsstand angeblich sehr hoch, und unsere Demokratie angeblich funktioniert, konnten und können bestimmte Gruppen in dieser Gesellschaft agieren wie sie wollen. Ihnen stehen unbegrenzte Geldmengen zur Verfügung, sie verfügen über schier unendliche Personal-ressourcen, und ihr technischer Stand ist den meisten Menschen völlig unbekannt. Ich rede von Geheimdiensten, und deren willigen Helfern.
Ich sage dass alles in dieser Erklärung dazu gehört, und dazu beiträgt die Umstände zu erklären. Dann kann ich wieder einen Absatz lesen, bevor mich der Richter wieder unterbricht.
Zweiter Abschnitt d. Erklärung:
Wenn Sie das nächste Mal mit ihren Freunden zusammen sitzen und über die Vorzüge dieses Landes sprechen, wenn Sie das nächste Mal stolz sind auf die Fortschritte unserer Gesellschaft, auf die Gesetze die es uns ermöglichen in einer freien Gesellschaft zusammen zu leben, werden Sie vielleicht an diese Gerichtsverhandlung zurückdenken. Sie werden sich vielleicht fragen ob die Dinge wirklich so liegen wie Sie es immer wahrgenommen haben, oder ob es vielleicht noch eine andere Ebene gibt, die tiefer liegt, weiter im Dunkeln. Sie werden sich vielleicht fragen ob Sie mit ihrer Version der freiheitlichen Demokratie, an die Sie immer geglaubt haben, wirklich richtig gelegen sind, oder ob sie einer Täuschung erlegen sein konnten. Einer sehr gewaltigen Täuschung.
Es entsteht eine Diskussion, in der der Richter möchte dass ich nur Sachen verlese die direkt mit diesem Fall zu tun haben. Ich erkläre dass alles in dieser Erklärung mit diesem Fall zu tun hat. Ich sage dass es absolut wichtig ist das diese Erklärung verlesen wird, damit das Gericht und die Zuschauer die Zusammenhänge verstehen. Der Richter will das verlesen der Mitteilung nicht zulassen, deswegen sage ich wenn er es nicht zulässt werde ich einen Befangenheitsantrag stellen. Er sagt dass mir das zusteht, und ich beantrage 10 min. Pause um den Antrag zu formulieren.
Nach 10 min. kommen der Richter und der Protokollant herein. Ich will den Antrag gerade verlesen, da schlägt mir der Richter vor dass ich die Mitteilung verlesen könnte, wenn wir vorher die Zeugenvernehmung durchführen könnten. Da andernfalls der Prozess gleich vorbei wäre und einige Zuschauer anwesend sind gehe ich auf den Handel ein. Ich möchte nicht dass die Leute umsonst gekommen sind.
Der erste Zeuge kommt herein. Der Polizist Seliger. Seliger erzählt seine Sicht des Vorfalls, erzählt er hätte den Fall bearbeitet, ich sei mehrmals aufgefallen weil ich mich von verschiedenen Personen verfolgt fühlen würde, es sei zu mehreren Vorfällen gekommen, bei denen die Polizei gerufen wurde, und bei denen Personen beschuldigt worden wären mir nachzustellen. Der Zeuge Walter S. Sei auf mehreren Bildern, die auf Flugblättern in der Stadt hingen, abgebildet gewesen. Als der Richter keine Fragen mehr hat frage ich den Polizisten ob er viele Fälle mit politischem Hintergrund bearbeitet. Er verneint. Ich sage da er ja bei der Verhaftung der RAF-Terroristen in Singen (Verena Becker und Günter Sonnenberg) beteiligt war könnte das doch sein. Seliger verneint die Frage.
Ich frage nach dem Namen des Abteilungsleiters des Verfassungsschutzes in Singen. Seliger sagt das könne er mir nicht sagen. Der Richter will wissen warum das relevant sein soll. Ich sage dass der Verdacht besteht dass der Verfassungsschutz hinter der Verfolgung steckt, und dass es wichtig ist den Abteilungsleiter des Verfassungsschutzes zu laden, und ihn zu den Vorfällen zu befragen. Ihn auch zu fragen ob er die Personen auf den Bildern kennt. Seliger will den Namen des Verfassungsschützers nicht nennen. Ich wende mich an den Richter und bitte ihn den Zeugen dazu zu veranlassen die Frage zu beantworten. Ich frage nach mir bekannten Namen von Beamten des polizeilichen Staatsschutzes. Ich frage ob er die Namen Wegele, Kunze und Johne kennt. Seliger gibt ausweichende antworten, schaut hilfe-suchend zum Richter. Der hat verstanden und fragt warum ich die wissen will und was ich damit anfangen will. Ich sage dass der dringende Verdacht besteht dass auch Polizisten in die Verfolgungen und Beschattungen gegen mich beteiligt waren, da diese Verfolgung genau dann begann als ich die Demonstration angemeldet hatte.
Ich frage weiter nach den Namen. Seliger sagt dass er dazu eine Aussagegenehmigung von seinen Vorgesetzten bräuchte. Darauf entsteht eine Diskussion mit dem Richter über die Zulässigkeit dieser Fragen. Ich erkläre immer wieder dass der Verdacht besteht dass zumindest ein Teil der Verfolgung von der Polizei ausging, und dass die Fragen absolut relevant sind. Ich beantrage ein Ordnungsgeld von 50 Euro gegen den Zeugen Seliger zu verhängen, weil er offensichtlich Informationen verschweigt. Der Richter sagt dass ich das nicht beantragen könne, das könne nur er. Die Diskussion zwischen mir, Seliger und dem Richter dauert an, ich sage dass die Namen wichtig sind weil ich die Staatsschützer als Zeugen laden will. Schließlich sagt Seliger dass er Herr Johne kennt, und dass der bei der Polizeistelle in Konstanz arbeiten würde.
Ich frage Seliger wie die andere Person heißt, die ebenfalls mit zwei Bildern auf dem Flugblatt abgebildet ist. Seliger will den Namen nicht sagen, schaut hilfesuchend zum Richter. Der Richter sagt dass das nicht relevant sei. Ich sage dass es hier offensichtlich um das Flugblatt geht, und dass es da nur legitim ist auch die Namen der anderen Personen zu ermitteln, die darauf abgebildet sind. Nach einem weiteren Disput fragt der Richter schließlich selbst nach, und Seliger antwortet der Mann heiße Dieter B.
Danach zeige ich Seliger einige Fotos von Personen. Er gibt an keine dieser Personen zu kennen. Ich habe keine weiteren Fragen. Der Zeuge Seliger geht.
Da schaltet sich auch die Staatsanwältin ein, die mich fragt wie denn genau die Verfolgung aussehen würde, und woran genau ich denn gemerkt hätte dass Leute hinter mir her waren. Ich sage ihr dass, wenn man eine Demonstration anmeldet, die von der Stadtverwaltung bekämpft wird, und man gleichzeitig offen beschattet wird, es naheliegend ist als Verursacher die Polizei und den Verfassungsschutz im Verdacht zu haben. Ich sage ihr dass ab dieser Zeit immer wieder Autos an mir vorbeigefahren sind, wobei die Fahrer winkend und hupend an mir vorbei fuhren. Ich sage dass seit Jahren immer wieder Spuren in meiner Wohnung zu finden sind, die darauf hindeuten dass Fremde in der Wohnung waren. Die Staatsanwältin fragt ob Einbruchspuren vorliegen würden. Ich erkläre ihr dass man eine Haustüre auch auf bekommt, ohne die Türe mit einem Stemmeisen auf zu stemmen. Dazu zeige ich ihr und dem Richter ein Foto von einem Gerät mit dem sich das Innenleben eines Schlosses elektronisch vermessen lässt, und mit den so gewonnenen Daten man einfach einen Nachschlüssel herstellen kann. Ich erkläre was Offene Beschattung ist, erkläre dass das Öffnen von Haustüren zur grundlegenden Geheimdienstarbeit gehört. Ich erkläre dem Richter dass man normalerweise, will man Überwachungstechnik in einer Wohnung installieren, diese zuerst betreten muss, sich also Zugang verschaffen muss ohne Spuren zu hinterlassen.
Danach kommt der Zeuge Walter S. Er wird zu den Vorfällen befragt, und tischt gleich am Anfang auf ich hätte ihn bei der ersten Begegnung als Stasi tituliert. Ich sei auf ihn zugekommen und hätte ihn beleidigt. An dem Tag als wir bei der Bahnpolizei waren, als die Anzeige aufgenommen wurde, hätte ich ihn mehrmals angerempelt, wahrscheinlich um eine Schlägerei zu provozieren. Ich frage ihn wo er wohnt, wo er zu dem Zeitpunkt unseres Treffens gearbeitet hat, warum er gerade diese Strecke gewählt hat, wohin er unterwegs war. Er antwortet mir sehr provokant („das geht dich doch nichts an“), antwortet nur dann wenn der Richter ihn fragt. Ich muss den Richter immer wieder bitten den Mann daran zu erinnern, weil ich den Eindruck habe dass der Mann nicht die Wahrheit sagt. Ich bitte den Richter den Mann zu vereidigen, der Richter sagt dass er das erst hinterher könne. Ich frage immer wieder warum er gerade diese Strecke gewählt hat, wo er hergekommen sei und wo er hin gewollt habe an dem Tag. Er ist nicht bereit mir die Fragen zu beantworten, sagt immer wieder dass mich das nichts angehen würde. Der Richter Bonath ist sehr bemüht ihn bei dieser Aussagehaltung zu unterstützen, antwortet sogar mehrmals für ihn. Erst als ich damit drohe einen Befangenheitsantrag zu stellen, weil der Richter ihm offensichtlich hilft und sogar für ihn antwortet, beantwortet er auf drängen des Richters einige meiner Fragen. Bei jeder neuen Frage muss ich den Richter bitten den Zeugen Walter S. Daran zu erinnern dass er meine Fragen beantworten muss. Die Vernehmung gestaltet sich als äußerst schwierig, da ich einerseits Walter S. Befragen muss, andernseits aber auch den Richter dazu bringen muss Walter S. Dazu zu bringen meine Fragen zu beantworten. Der Richter springt ihm immer wieder zur Seite und behauptet meine Fragen seien nicht relevant für den Prozess. Ich sage es ist absolut relevant ob Walter S. sich zufällig auf dem Arbeitsweg befunden habe, oder ob er diese Strecke absichtlich gewählt habe, um mir nachzustellen, und immer wieder wie zufällig meinen Arbeitsweg zu wählen. Ich hatte meine Route zur Arbeit mehrmals geändert, doch das tat auch der Zeuge Walter S.
Ich sage dass es absolut relevant ist zu wissen wo der Zeuge wohnt und wo er hin wollte an diesem Tag. Ich sage dass es auch wichtig ist nach Kleinigkeiten zu fragen, da gerade wenn Menschen lügen die Lüge oft aufgedeckt wird, wenn nach Details gefragt wird. Walter S. gibt schließlich an auf dem Weg nach Hause gewesen zu sein, dass unsere erste Begegnung Anfang 2009 gewesen sei, und zwar sei ich da auf ihn zugekommen und habe ihn gefragt ob er mich verfolgen würde. Ich frage immer wieder wo er hin wollte an diesem (angeblich) ersten Morgen, er sagt immer wieder dass mich das nichts angeht. Ich frage ihn warum er sich in Breitseite an den Straßenrand gestellt hatte als ich mit dem Motorrad vorbei-fuhr, ich frage ihn warum er nicht freiwillig mit zur Polizei wollte, obwohl ich ihn doch angeblich mehrmals fotografiert hatte, warum ich ihn zwingen musste mich anzuzeigen. Ich frage ob er noch wisse in welche Richtung er gegangen sei an dem Tag, ob er noch weiß ob es in Richtung Norden oder Süden war. Der Richter springt ihm wieder zur Seite, sagt dass das unrelevant sei, und ich muss dem Richter erklären dass es sehr wohl relevant ist in welche Richtung er unterwegs war. Der Richter fragt ihn jetzt selbst in welche Richtung er unterwegs war, in Richtung Norden oder Süden, doch der Zeuge gibt an dass er das nicht mehr weiß. Aha, er war unterwegs nach Hause, doch in welcher Himmelsrichtung dieses Zuhause ist weiß er nicht. Und damit man mit so einer Aussage durchkommt hat man einen Richter, der einem zur Seite springt wenns brenzlig wird.
Schließlich, auf nachfragen des Richters, gibt Walter S. an auf dem Weg nach Hause gewesen zu sein. Ich frage immer wieder wo er gewohnt hat, wo er gearbeitet hat. Schließlich, auf nachfragen des Richters, sagte er wo er im Jahr 2009 gearbeitet hat. Doch seltsam! Es ist ein Ort der so gar nicht auf seinem angeblichen Arbeitsweg gelegen sein konnte, da das ein Ort im Industriegebiet ist. Also eine ganz andere Ecke in Singen. Nach weiteren Fragen widerspricht Walter S. sich selbst, indem er plötzlich angibt auf dem Weg zur Arbeit gewesen zu sein. Ich weise den Richter darauf hin dass der Zeuge sich soeben widersprochen hat, der Richter hat es auch bemerkt, springt dem Zeugen aber immer wieder zur Seite. Der Zeuge gibt jetzt an er habe das vergessen dass er auf dem Weg zur Arbeit war. Er sagt wir wären uns erstmals Anfang 2009 begegnet, darauf zeige ich dem Richter ein Foto, das belegt dass ich dem Mann bereits im März 2008 begegnet bin. Ich zeige dem Richter mehrere Fotos, die belegen dass Walter S. sich immer wieder in meiner Nähe aufhielt. Der Zeuge gibt an mich erst 2009 erstmals wahrgenommen zu haben. Damit hat er sich zum zweiten Mal widersprochen, denn er hat ganz klar auf eine Situation hingewiesen, die bereits im Sommer 2008 passiert war, und an die er sich offensichtlich doch erinnern konnte.
Ich frage wo er 2008 gearbeitet hat, also zu dem Zeitpunkt als einige der Fotos entstanden sind. S. will wieder nicht antworten, wieder muss ich den Richter bitten ihm zu verklickern dass er antworten soll. Doch auch der Richter sieht die Relevanz der Frage nicht, ich muss immer wieder darauf hinweisen dass es sehr wohl wichtig ist warum der Zeuge gerade zu dieser Zeit am Ort war. Walter S. sagt jetzt dass er zu diesem Zeitpunkt arbeitslos war. Aha! der Zeuge war zu der Zeit also arbeitslos, und stand trotzdem immer wieder morgens auf, und kam auf meinem Arbeitsweg an mir vorbei. Etwas ungewöhnlich! Der Richter findet das aber nicht, sagt ich würde dem Zeugen unterstellen als Arbeitsloser ein Faulenzer zu sein. Der Zeuge könnte aufstehen wann er wolle.
Wenn ich den Walter S. an weitere Begegnungen erinnere kann er sich nicht erinnern. Ich frage ob er schon mal was von elektromagnetischen Waffen gehört hätte, Mikrowellenwaffen, Radiofrequenzwaffen, Pulsed Energy Projectile, usw. Er verneint die Frage, will aber nicht mal wissen was das ist. Auch der Richter weist immer wieder darauf hin dass die Fragen jetzt ja beantwortet wären. Von wegen! Mit Hilfe des Richters konnte der Zeuge die wichtigsten Antworten für sich behalten. Warum war er zur angegebenen Zeit an diesen Orten?
Der Richter fragt ob ich immer noch möchte dass der Zeuge vereidigt wird, was ich bejahe. Alle stehen auf, und Walter S. schwört dass er die Wahrheit gesagt hat.
Schließlich habe ich keine Fragen mehr, und der Zeuge kann gehen.
Der nächste Prozesstermin wird auf Mittwoch den 05. Mai verlegt.
Beginn ist um 17:30 Uhr.
Der Richter kommt herein, alle stehen auf, und setzen sich wieder. Der Richter fragt mich nach meinen Personalien, als die geklärt sind liest die Staatsanwältin die Anklage vor. Der Richter fragt ob ich mich dazu äußern möchte. Ich sage dass ich eine Erklärung vorbereitet habe, die ich gerne lesen möchte. Ich lese ungefähr 2 Minuten aus der Erklärung vor, da unterbricht mich der Richter, und sagt ich solle nur Sachen vortragen die auch zu dem Fall gehören.
Erster Abschnitt d. Erklärung:
Mein Name ist Harald Brems, (….................)
Sie, liebe Zuschauer und Gericht, werden heute etwas hören, wovon Sie bisher keine Ahnung hatten dass es existiert. Sie werden heute etwas hören über eine Sache, die so ekelhaft ist, dass man es kaum mit Worten ausdrücken kann. Sie werden heute etwas hören über eine Praxis von Unterdrückung und Folter, die in der Öffentlichkeit bisher völlig unbekannt ist. Obwohl wir in einem angeblich aufgeklärten und toleranten Land leben, obwohl unsere Technik sehr weit fortgeschritten ist, unser Bildungsstand angeblich sehr hoch, und unsere Demokratie angeblich funktioniert, konnten und können bestimmte Gruppen in dieser Gesellschaft agieren wie sie wollen. Ihnen stehen unbegrenzte Geldmengen zur Verfügung, sie verfügen über schier unendliche Personal-ressourcen, und ihr technischer Stand ist den meisten Menschen völlig unbekannt. Ich rede von Geheimdiensten, und deren willigen Helfern.
Ich sage dass alles in dieser Erklärung dazu gehört, und dazu beiträgt die Umstände zu erklären. Dann kann ich wieder einen Absatz lesen, bevor mich der Richter wieder unterbricht.
Zweiter Abschnitt d. Erklärung:
Wenn Sie das nächste Mal mit ihren Freunden zusammen sitzen und über die Vorzüge dieses Landes sprechen, wenn Sie das nächste Mal stolz sind auf die Fortschritte unserer Gesellschaft, auf die Gesetze die es uns ermöglichen in einer freien Gesellschaft zusammen zu leben, werden Sie vielleicht an diese Gerichtsverhandlung zurückdenken. Sie werden sich vielleicht fragen ob die Dinge wirklich so liegen wie Sie es immer wahrgenommen haben, oder ob es vielleicht noch eine andere Ebene gibt, die tiefer liegt, weiter im Dunkeln. Sie werden sich vielleicht fragen ob Sie mit ihrer Version der freiheitlichen Demokratie, an die Sie immer geglaubt haben, wirklich richtig gelegen sind, oder ob sie einer Täuschung erlegen sein konnten. Einer sehr gewaltigen Täuschung.
Es entsteht eine Diskussion, in der der Richter möchte dass ich nur Sachen verlese die direkt mit diesem Fall zu tun haben. Ich erkläre dass alles in dieser Erklärung mit diesem Fall zu tun hat. Ich sage dass es absolut wichtig ist das diese Erklärung verlesen wird, damit das Gericht und die Zuschauer die Zusammenhänge verstehen. Der Richter will das verlesen der Mitteilung nicht zulassen, deswegen sage ich wenn er es nicht zulässt werde ich einen Befangenheitsantrag stellen. Er sagt dass mir das zusteht, und ich beantrage 10 min. Pause um den Antrag zu formulieren.
Nach 10 min. kommen der Richter und der Protokollant herein. Ich will den Antrag gerade verlesen, da schlägt mir der Richter vor dass ich die Mitteilung verlesen könnte, wenn wir vorher die Zeugenvernehmung durchführen könnten. Da andernfalls der Prozess gleich vorbei wäre und einige Zuschauer anwesend sind gehe ich auf den Handel ein. Ich möchte nicht dass die Leute umsonst gekommen sind.
Der erste Zeuge kommt herein. Der Polizist Seliger. Seliger erzählt seine Sicht des Vorfalls, erzählt er hätte den Fall bearbeitet, ich sei mehrmals aufgefallen weil ich mich von verschiedenen Personen verfolgt fühlen würde, es sei zu mehreren Vorfällen gekommen, bei denen die Polizei gerufen wurde, und bei denen Personen beschuldigt worden wären mir nachzustellen. Der Zeuge Walter S. Sei auf mehreren Bildern, die auf Flugblättern in der Stadt hingen, abgebildet gewesen. Als der Richter keine Fragen mehr hat frage ich den Polizisten ob er viele Fälle mit politischem Hintergrund bearbeitet. Er verneint. Ich sage da er ja bei der Verhaftung der RAF-Terroristen in Singen (Verena Becker und Günter Sonnenberg) beteiligt war könnte das doch sein. Seliger verneint die Frage.
Ich frage nach dem Namen des Abteilungsleiters des Verfassungsschutzes in Singen. Seliger sagt das könne er mir nicht sagen. Der Richter will wissen warum das relevant sein soll. Ich sage dass der Verdacht besteht dass der Verfassungsschutz hinter der Verfolgung steckt, und dass es wichtig ist den Abteilungsleiter des Verfassungsschutzes zu laden, und ihn zu den Vorfällen zu befragen. Ihn auch zu fragen ob er die Personen auf den Bildern kennt. Seliger will den Namen des Verfassungsschützers nicht nennen. Ich wende mich an den Richter und bitte ihn den Zeugen dazu zu veranlassen die Frage zu beantworten. Ich frage nach mir bekannten Namen von Beamten des polizeilichen Staatsschutzes. Ich frage ob er die Namen Wegele, Kunze und Johne kennt. Seliger gibt ausweichende antworten, schaut hilfe-suchend zum Richter. Der hat verstanden und fragt warum ich die wissen will und was ich damit anfangen will. Ich sage dass der dringende Verdacht besteht dass auch Polizisten in die Verfolgungen und Beschattungen gegen mich beteiligt waren, da diese Verfolgung genau dann begann als ich die Demonstration angemeldet hatte.
Ich frage weiter nach den Namen. Seliger sagt dass er dazu eine Aussagegenehmigung von seinen Vorgesetzten bräuchte. Darauf entsteht eine Diskussion mit dem Richter über die Zulässigkeit dieser Fragen. Ich erkläre immer wieder dass der Verdacht besteht dass zumindest ein Teil der Verfolgung von der Polizei ausging, und dass die Fragen absolut relevant sind. Ich beantrage ein Ordnungsgeld von 50 Euro gegen den Zeugen Seliger zu verhängen, weil er offensichtlich Informationen verschweigt. Der Richter sagt dass ich das nicht beantragen könne, das könne nur er. Die Diskussion zwischen mir, Seliger und dem Richter dauert an, ich sage dass die Namen wichtig sind weil ich die Staatsschützer als Zeugen laden will. Schließlich sagt Seliger dass er Herr Johne kennt, und dass der bei der Polizeistelle in Konstanz arbeiten würde.
Ich frage Seliger wie die andere Person heißt, die ebenfalls mit zwei Bildern auf dem Flugblatt abgebildet ist. Seliger will den Namen nicht sagen, schaut hilfesuchend zum Richter. Der Richter sagt dass das nicht relevant sei. Ich sage dass es hier offensichtlich um das Flugblatt geht, und dass es da nur legitim ist auch die Namen der anderen Personen zu ermitteln, die darauf abgebildet sind. Nach einem weiteren Disput fragt der Richter schließlich selbst nach, und Seliger antwortet der Mann heiße Dieter B.
Danach zeige ich Seliger einige Fotos von Personen. Er gibt an keine dieser Personen zu kennen. Ich habe keine weiteren Fragen. Der Zeuge Seliger geht.
Da schaltet sich auch die Staatsanwältin ein, die mich fragt wie denn genau die Verfolgung aussehen würde, und woran genau ich denn gemerkt hätte dass Leute hinter mir her waren. Ich sage ihr dass, wenn man eine Demonstration anmeldet, die von der Stadtverwaltung bekämpft wird, und man gleichzeitig offen beschattet wird, es naheliegend ist als Verursacher die Polizei und den Verfassungsschutz im Verdacht zu haben. Ich sage ihr dass ab dieser Zeit immer wieder Autos an mir vorbeigefahren sind, wobei die Fahrer winkend und hupend an mir vorbei fuhren. Ich sage dass seit Jahren immer wieder Spuren in meiner Wohnung zu finden sind, die darauf hindeuten dass Fremde in der Wohnung waren. Die Staatsanwältin fragt ob Einbruchspuren vorliegen würden. Ich erkläre ihr dass man eine Haustüre auch auf bekommt, ohne die Türe mit einem Stemmeisen auf zu stemmen. Dazu zeige ich ihr und dem Richter ein Foto von einem Gerät mit dem sich das Innenleben eines Schlosses elektronisch vermessen lässt, und mit den so gewonnenen Daten man einfach einen Nachschlüssel herstellen kann. Ich erkläre was Offene Beschattung ist, erkläre dass das Öffnen von Haustüren zur grundlegenden Geheimdienstarbeit gehört. Ich erkläre dem Richter dass man normalerweise, will man Überwachungstechnik in einer Wohnung installieren, diese zuerst betreten muss, sich also Zugang verschaffen muss ohne Spuren zu hinterlassen.
Danach kommt der Zeuge Walter S. Er wird zu den Vorfällen befragt, und tischt gleich am Anfang auf ich hätte ihn bei der ersten Begegnung als Stasi tituliert. Ich sei auf ihn zugekommen und hätte ihn beleidigt. An dem Tag als wir bei der Bahnpolizei waren, als die Anzeige aufgenommen wurde, hätte ich ihn mehrmals angerempelt, wahrscheinlich um eine Schlägerei zu provozieren. Ich frage ihn wo er wohnt, wo er zu dem Zeitpunkt unseres Treffens gearbeitet hat, warum er gerade diese Strecke gewählt hat, wohin er unterwegs war. Er antwortet mir sehr provokant („das geht dich doch nichts an“), antwortet nur dann wenn der Richter ihn fragt. Ich muss den Richter immer wieder bitten den Mann daran zu erinnern, weil ich den Eindruck habe dass der Mann nicht die Wahrheit sagt. Ich bitte den Richter den Mann zu vereidigen, der Richter sagt dass er das erst hinterher könne. Ich frage immer wieder warum er gerade diese Strecke gewählt hat, wo er hergekommen sei und wo er hin gewollt habe an dem Tag. Er ist nicht bereit mir die Fragen zu beantworten, sagt immer wieder dass mich das nichts angehen würde. Der Richter Bonath ist sehr bemüht ihn bei dieser Aussagehaltung zu unterstützen, antwortet sogar mehrmals für ihn. Erst als ich damit drohe einen Befangenheitsantrag zu stellen, weil der Richter ihm offensichtlich hilft und sogar für ihn antwortet, beantwortet er auf drängen des Richters einige meiner Fragen. Bei jeder neuen Frage muss ich den Richter bitten den Zeugen Walter S. Daran zu erinnern dass er meine Fragen beantworten muss. Die Vernehmung gestaltet sich als äußerst schwierig, da ich einerseits Walter S. Befragen muss, andernseits aber auch den Richter dazu bringen muss Walter S. Dazu zu bringen meine Fragen zu beantworten. Der Richter springt ihm immer wieder zur Seite und behauptet meine Fragen seien nicht relevant für den Prozess. Ich sage es ist absolut relevant ob Walter S. sich zufällig auf dem Arbeitsweg befunden habe, oder ob er diese Strecke absichtlich gewählt habe, um mir nachzustellen, und immer wieder wie zufällig meinen Arbeitsweg zu wählen. Ich hatte meine Route zur Arbeit mehrmals geändert, doch das tat auch der Zeuge Walter S.
Ich sage dass es absolut relevant ist zu wissen wo der Zeuge wohnt und wo er hin wollte an diesem Tag. Ich sage dass es auch wichtig ist nach Kleinigkeiten zu fragen, da gerade wenn Menschen lügen die Lüge oft aufgedeckt wird, wenn nach Details gefragt wird. Walter S. gibt schließlich an auf dem Weg nach Hause gewesen zu sein, dass unsere erste Begegnung Anfang 2009 gewesen sei, und zwar sei ich da auf ihn zugekommen und habe ihn gefragt ob er mich verfolgen würde. Ich frage immer wieder wo er hin wollte an diesem (angeblich) ersten Morgen, er sagt immer wieder dass mich das nichts angeht. Ich frage ihn warum er sich in Breitseite an den Straßenrand gestellt hatte als ich mit dem Motorrad vorbei-fuhr, ich frage ihn warum er nicht freiwillig mit zur Polizei wollte, obwohl ich ihn doch angeblich mehrmals fotografiert hatte, warum ich ihn zwingen musste mich anzuzeigen. Ich frage ob er noch wisse in welche Richtung er gegangen sei an dem Tag, ob er noch weiß ob es in Richtung Norden oder Süden war. Der Richter springt ihm wieder zur Seite, sagt dass das unrelevant sei, und ich muss dem Richter erklären dass es sehr wohl relevant ist in welche Richtung er unterwegs war. Der Richter fragt ihn jetzt selbst in welche Richtung er unterwegs war, in Richtung Norden oder Süden, doch der Zeuge gibt an dass er das nicht mehr weiß. Aha, er war unterwegs nach Hause, doch in welcher Himmelsrichtung dieses Zuhause ist weiß er nicht. Und damit man mit so einer Aussage durchkommt hat man einen Richter, der einem zur Seite springt wenns brenzlig wird.
Schließlich, auf nachfragen des Richters, gibt Walter S. an auf dem Weg nach Hause gewesen zu sein. Ich frage immer wieder wo er gewohnt hat, wo er gearbeitet hat. Schließlich, auf nachfragen des Richters, sagte er wo er im Jahr 2009 gearbeitet hat. Doch seltsam! Es ist ein Ort der so gar nicht auf seinem angeblichen Arbeitsweg gelegen sein konnte, da das ein Ort im Industriegebiet ist. Also eine ganz andere Ecke in Singen. Nach weiteren Fragen widerspricht Walter S. sich selbst, indem er plötzlich angibt auf dem Weg zur Arbeit gewesen zu sein. Ich weise den Richter darauf hin dass der Zeuge sich soeben widersprochen hat, der Richter hat es auch bemerkt, springt dem Zeugen aber immer wieder zur Seite. Der Zeuge gibt jetzt an er habe das vergessen dass er auf dem Weg zur Arbeit war. Er sagt wir wären uns erstmals Anfang 2009 begegnet, darauf zeige ich dem Richter ein Foto, das belegt dass ich dem Mann bereits im März 2008 begegnet bin. Ich zeige dem Richter mehrere Fotos, die belegen dass Walter S. sich immer wieder in meiner Nähe aufhielt. Der Zeuge gibt an mich erst 2009 erstmals wahrgenommen zu haben. Damit hat er sich zum zweiten Mal widersprochen, denn er hat ganz klar auf eine Situation hingewiesen, die bereits im Sommer 2008 passiert war, und an die er sich offensichtlich doch erinnern konnte.
Ich frage wo er 2008 gearbeitet hat, also zu dem Zeitpunkt als einige der Fotos entstanden sind. S. will wieder nicht antworten, wieder muss ich den Richter bitten ihm zu verklickern dass er antworten soll. Doch auch der Richter sieht die Relevanz der Frage nicht, ich muss immer wieder darauf hinweisen dass es sehr wohl wichtig ist warum der Zeuge gerade zu dieser Zeit am Ort war. Walter S. sagt jetzt dass er zu diesem Zeitpunkt arbeitslos war. Aha! der Zeuge war zu der Zeit also arbeitslos, und stand trotzdem immer wieder morgens auf, und kam auf meinem Arbeitsweg an mir vorbei. Etwas ungewöhnlich! Der Richter findet das aber nicht, sagt ich würde dem Zeugen unterstellen als Arbeitsloser ein Faulenzer zu sein. Der Zeuge könnte aufstehen wann er wolle.
Wenn ich den Walter S. an weitere Begegnungen erinnere kann er sich nicht erinnern. Ich frage ob er schon mal was von elektromagnetischen Waffen gehört hätte, Mikrowellenwaffen, Radiofrequenzwaffen, Pulsed Energy Projectile, usw. Er verneint die Frage, will aber nicht mal wissen was das ist. Auch der Richter weist immer wieder darauf hin dass die Fragen jetzt ja beantwortet wären. Von wegen! Mit Hilfe des Richters konnte der Zeuge die wichtigsten Antworten für sich behalten. Warum war er zur angegebenen Zeit an diesen Orten?
Der Richter fragt ob ich immer noch möchte dass der Zeuge vereidigt wird, was ich bejahe. Alle stehen auf, und Walter S. schwört dass er die Wahrheit gesagt hat.
Schließlich habe ich keine Fragen mehr, und der Zeuge kann gehen.
Der nächste Prozesstermin wird auf Mittwoch den 05. Mai verlegt.
Beginn ist um 17:30 Uhr.
prozess - 14. Apr, 03:24
